Rennradfahrer müssen einen Schutzhelm tragen
Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf
Wer mit seinem Rennrad seinen Freizeitsport auf öffentlichen Straßen ausübt, muss grundsätzlich einen Schutzhelm tragen. Anderenfalls, so hat nun das OLG Düsseldorf entschieden, trifft ihn im Falle einer Kopfverletzung ein Mitverschulden, das seinen Schadensersatzanspruch mindern oder ausschließen kann.
Also immer schön auf den Kopf mit der Schüssel und wenn ihr am Radtreff mal wieder einen der Unbelehrbaren seht, könnt ihr im ja mitteilen das er sich gerade auf dünnem Eis befindet.
Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.02.2006 (Az.:I-1 U 182/06)










